Vorgehen und Kosten der Psychotherapie


Die Abrechnung der Psychotherapie ist abhängig von ihrer Versicherung, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind oder ob Sie die Psychotherapie selbst zahlen wollen. Je nach Krankenkasse ist das Vorgehen ein anderes. Deshalb informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenversicherung, wie viel der Kosten ihre Kasse übernimmt und ob bestimmte Formulare oder eine formlose Antragstellung notwendig sind. 
Die psychotherapeutischen Leistungen werden Ihnen monatlich gemäß der GOP/GOÄ Gebührenordnung in Rechnung gestellt oder direkt mit ihrer Krankenkasse abgerechnet (ab Januar 2026). 

Vorgehen für Privatversicherte & gesetzlich Versicherte

Privatversicherte
Die erhaltene Rechnung zahlen sie zunächst privat und reichen sie dann bei ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung ein.
Die Anzahl der genehmigten Sitzungen sowie die Erstattungshöhe können sich je nach privater Krankenkasse unterscheiden. Je nach Versicherung übernimmt ihre Krankenkasse nur einen Teil der Kosten und sie müssen für die Differenz selbst aufkommen.

Gesetzlich Versicherte
Die Kosten werden in aller Regel von ihrer Krankenkasse übernommen, hierzu benötigen wir lediglich ihre Krankenversichertenkarte.

Vorgehen für Selbstzahler

Sie zahlen die Psychotherapie selbst. Das hat für Sie den Vorteil, dass ihre Krankenkasse nicht über die Diagnose(n) der Psychotherapie informiert wird.

Vorgehen für Beihilfeberechtigte 

Sie bekommen in der Regel 50-100% der Kosten der Psychotherapie von ihrer Versicherung erstattet.

Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)


Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung 50 Minuten:
GOP Ziffer 870       Faktor: 3,5
Betrag: 153,00€

Erhebung biografische Anamnese (einmalig):
GOP Ziffer 860       Faktor: 3,5
Betrag: 187,59€

Sonstige Kosten je nach Art und Umfang gemäß GOP